Unterricht
Sie profitieren von einem regelmässigen Unterrichtsbesuch. Daher ist
dieser obligatorisch. Der Unterricht richtet sich nach verbindlichen
Stoffplänen und wird mittels Theorie und anhand praktischer Übungen vermittelt.
Stundenplan
Den Stundenplan erhalten Sie etwa 2 Wochen vor Kurs- bzw. Semesterbeginn.
Selbststudium
Für das Selbststudium, praktische Übungen und Projektarbeiten
müssen Sie mit einem Aufwand von etwa 30% – 50% der Unterrichtszeit pro
Woche rechnen.
Prüfungen
Ihren Wissensstand prüfen wir periodisch mit Prüfungen. Bei Ausbildungsgängen
mit Vordiplomprüfungen finden diese nach Abschluss des Faches statt und
umfassen den gesamten Stoff.
Notengebung
Ihre Leistungen in den einzelnen Fächern weisen wir im Semesterzeugnis
mit ganzen oder halben Noten zwischen 6 und 1 aus. Diese haben die folgende
Bedeutung:
| 6 = sehr gut |
5 = gut |
4 = genügend |
| 3 = ungenügend |
2 = schwach |
1 = wertlos |
Vordiplom- oder Diplomprüfungen verrechnen wir mit den laufenden
Semesternoten zu gleichen Teilen. Die Diplomarbeit wird getrennt bewertet
und muss zum Bestehen des Diploms mit mindestens der Note 4 bewertet
worden sein.
Promotion
Der Unterrichtsbesuch ist obligatorisch und Sie müssen mindestens 80%
aller Lektionen eines Semesters besuchen, sofern Sie nicht dispensiert sind.
Erfüllen Sie diese Bestimmung nicht, müssen Sie das Semester unabhängig von
den erreichten Noten wiederholen.
Noten unter 4.0 gelten als ungenügend und ergeben Minuspunkte:
3½ = ½, 3 = 1 Minuspunkt, usw.
Sie werden für das nächsthöhere Semester zugelassen, wenn Sie:
- einen Notendurchschnitt über alle Fächer eines Semesters von
mindestens 4.0 erreichen,
- höchstens 1 Minuspunkt ausweisen und
- alle finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Semester
erfüllt haben.
Das gleiche Semester kann nur einmal wiederholt werden. Fächer mit
Note 5.0 und besser müssen bei einer Semesterwiederholung nicht mehr
besucht werden.
Diplomarbeit
Bei Ausbildungsgängen mit Diplomarbeit bildet diese den Abschluss
des Studiums. Mit der Diplomarbeit beweisen Sie, dass Sie das Gelernte
selbstständig anwenden und in die Praxis umsetzen können. Die Arbeit
wird von Experten aus Schule und Wirtschaft bewertet und gilt als bestanden,
wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird. Eine ungenügende Diplomarbeit
kann mit neuer Aufgabenstellung einmal kostenpflichtig wiederholt werden.
Diplom / Attest
Erfüllen Sie im letzten Semester die Bestimmungen der Promotionsordnung
freuen wir uns, Ihnen Ihr Diplom zu übergeben. Bitte beachten Sie, dass zu
diesem Zeitpunkt sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber der TEKO
erfüllt sein müssen.
Beschwerden / Rekurse
Wenn Sie sich über etwas beschweren wollen, suchen Sie zunächst das
Gespräch mit Dozierenden, Abteilungsvorstand, Sekretariat oder Schulleitung.
Kommt keine Einigung zustande, richten Sie Ihre Beschwerde umgehend per
eingeschriebenem Brief an die Schulleitung. Gegen Noten können Sie in
begründeten Fällen innert 14 Tagen schriftlich Rekurs erheben.
Rekursinstanz ist die Schulleitung. Sind Sie mit einem Entscheid nicht
einverstanden, können Sie den Rekurs innerhalb der gleichen Frist an den
Aufsichtsrat weiterziehen. Der Aufsichtsrat entscheidet dann endgültig.
Verbands- und Prüfungsreglemente
Bitte beachten Sie, dass Reglemente von Verbänden und Vereinen abweichende
Bestimmungen zur TEKO Schul- und Promotionsordnung enthalten können.
Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Reglemente der
jeweiligen Verbände und Organisationen.