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Schulordnung

Unterricht

Sie profitieren von einem regelmässigen Unterrichtsbesuch. Daher ist dieser obligatorisch. Der Unterricht richtet sich nach verbindlichen Stoffplänen und wird mittels Theorie und anhand praktischer Übungen vermittelt.

Stundenplan

Den Stundenplan erhalten Sie etwa 2 Wochen vor Kurs- bzw. Semesterbeginn.

Selbststudium

Für das Selbststudium, praktische Übungen und Projekt­arbeiten müssen Sie mit einem Aufwand von etwa 30% – 50% der Unterrichtszeit pro Woche rechnen.

Prüfungen

Ihren Wissensstand prüfen wir periodisch mit Prüfungen. Bei Ausbildungsgängen mit Vordiplomprüfungen finden diese nach Abschluss des Faches statt und umfassen den gesamten Stoff.

Notengebung

Ihre Leistungen in den einzelnen Fächern weisen wir im Semesterzeugnis mit ganzen oder halben Noten zwischen 6 und 1 aus. Diese haben die folgende Bedeutung:

6 = sehr gut 5 = gut 4 = genügend
3 = ungenügend 2 = schwach 1 = wertlos

Vordiplom- oder Diplomprüfungen verrechnen wir mit den laufenden Semesternoten zu gleichen Teilen. Die Diplomarbeit wird getrennt bewertet und muss zum Bestehen des Diploms mit mindestens der Note 4 bewertet worden sein.

Promotion

Der Unterrichtsbesuch ist obligatorisch und Sie müssen mindestens 80% aller Lektionen eines Semesters besuchen, sofern Sie nicht dispensiert sind. Erfüllen Sie diese Bestimmung nicht, müssen Sie das Semester unabhängig von den erreichten Noten wiederholen.

Noten unter 4.0 gelten als ungenügend und ergeben Minuspunkte:
3½ = ½, 3 = 1 Minuspunkt, usw.

Sie werden für das nächsthöhere Semester zugelassen, wenn Sie:

  • einen Notendurchschnitt über alle Fächer eines Semesters von mindestens 4.0 erreichen,
  • höchstens 1 Minuspunkt ausweisen und
  • alle finanziellen Verpflichtungen aus dem laufenden Semester erfüllt haben.

Das gleiche Semester kann nur einmal wiederholt werden. Fächer mit Note 5.0 und besser müssen bei einer Semesterwiederholung nicht mehr besucht werden.

Diplomarbeit

Bei Ausbildungsgängen mit Diplomarbeit bildet diese den Abschluss des Studiums. Mit der Diplomarbeit beweisen Sie, dass Sie das Gelernte selbstständig anwenden und in die Praxis umsetzen können. Die Arbeit wird von Experten aus Schule und Wirtschaft bewertet und gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4.0 erreicht wird. Eine ungenügende Diplomarbeit kann mit neuer Aufgaben­stellung einmal kostenpflichtig wiederholt werden.

Diplom / Attest

Erfüllen Sie im letzten Semester die Bestimmungen der Promotionsordnung freuen wir uns, Ihnen Ihr Diplom zu übergeben. Bitte beachten Sie, dass zu diesem Zeitpunkt sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber der TEKO erfüllt sein müssen.

Beschwerden / Rekurse

Wenn Sie sich über etwas beschweren wollen, suchen Sie zunächst das Gespräch mit Dozierenden, Abteilungsvorstand, Sekretariat oder Schulleitung. Kommt keine Einigung zustande, richten Sie Ihre Beschwerde umgehend per eingeschriebenem Brief an die Schulleitung. Gegen Noten können Sie in begründeten Fällen innert 14 Tagen schriftlich Rekurs erheben. Rekursinstanz ist die Schulleitung. Sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, können Sie den Rekurs innerhalb der gleichen Frist an den Aufsichtsrat weiterziehen. Der Aufsichtsrat entscheidet dann endgültig.

Verbands- und Prüfungsreglemente

Bitte beachten Sie, dass Reglemente von Verbänden und Vereinen abweichende Bestimmungen zur TEKO Schul- und Promotionsordnung enthalten können. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Prüfung gültigen Reglemente der jeweiligen Verbände und Organisationen.

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