TEKO Schweizerische Fachschule

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Stipendien/Beiträge Fachschulvereinbarung

Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung ihrer Einwohner auf Stufe Höhere Fachschule oder eidg. Fachausweis mit finanziellen Beiträgen. Ob und in welcher Höhe Ihre gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig davon, ob Ihr Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV beigetreten ist und ob für Ihre gewählte Weiterbildung finanzielle Beiträge vorgesehen sind. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie in den letzten zwei Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz hatten.


Gerne geben wir Ihnen an jedem unserer Standorte bekannt, welche Kantone welche Lehrgänge mit welchem Betrag pro Semester finanziell unterstützen. Neben den unmittelbaren Nachbarkantonen des jeweiligen TEKO-Standorts haben unter Umständen auch andere Kantone die Zahlungsbereitschaft erklärt.


Beispiel (Kanton Luzern):

  • Semestergebühr Maschinentechniker HF: CHF 4'750.-,
    Beitrag Wohnsitzkanton: CHF 2'660.- = effektive Semestergebühr: CHF 2'090.-
  • Semestergebühr Technische Kaufleute Abendkurs CHF 3'750.-,
    Beitrag Wohnsitzkanton: CHF 1'890.- = effektive Semestergebühr: CHF 1'860.-

Zur Prüfung der Berechtigung müssen vor Studienbeginn verschiedene Formulare ausgefüllt werden. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare zusammen mit Ihrer Anmeldung. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob eine Unterstützung für den von Ihnen gewählten Lehrgang am entsprechenden TEKO-Standort durch Ihren Wohnsitzkanton vorgesehen ist. Der Link "Anhang" am Ende der Seite führt Sie zur gewünschten Information. Die TEKO übernimmt eine erste Prüfung, die Weiterleitung der eingereichten Dokumente an die entsprechenden Kantone sowie die Verrechnung der finanziellen Beiträge.


Nachfolgend können Sie den Formularsatz herunterladen. Beachten Sie die ergänzenden Bemerkungen auf den Seiten 3 bis 5!

*Wichtig!

Basis für die Beitragszahlungen bilden ausschliesslich die interkantonale Fachschulvereinbarung FSV und der darin integrierte Anhang (Stand: 30.4.2010 für das Schuljahr 2011/2012, einsehbar unter nachfolgenden Links). Diese Regelung trat für alle Semester- und Kursstarte der unterstützten Lehrgänge nach dem 1. August 2009 in Kraft.

Die auf der Web-Site der TEKO veröffentlichten Daten stellen lediglich einen Auszug ohne Gewähr dar. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss FSV leistet, sowie die Zahlungsfristen hat die TEKO keinen Einfluss.

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