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Stipendien/Beiträge Fachschulvereinbarung
Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung ihrer Einwohner auf Stufe
Höhere Fachschule oder eidg. Fachausweis mit finanziellen Beiträgen. Ob und
in welcher Höhe Ihre gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig
davon, ob Ihr Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV
beigetreten ist und ob für Ihre gewählte Weiterbildung finanzielle Beiträge
vorgesehen sind. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie in den
letzten zwei Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz hatten.
Die nachfolgenden Links führen zu einer Übersicht pro Standort. Dort sehen
Sie, in welcher Höhe für welche Lehrgänge Beiträge von verschiedenen Kantonen
geleistet werden.*
Da die Meldung der Studierendenzahlen an die jeweiligen Kantone und die
Zahlung der Beiträge zeitlich nicht zusammenfallen, zahlen Sie die ganze
Studiengebühr für ein Semester und erhalten umgehend nach Eingang der
Beitragszahlung Ihres Wohnsitzkantons an die TEKO den entsprechenden Beitrag
von uns rückerstattet. Die Studiengebühr pro Semester gemäss Studienprogramm
reduziert sich für die von Ihrem Wohnsitzkanton unterstützen Bildungsgänge
um den entsprechenden Betrag.
Beispiel (Kanton Luzern):
- Semestergebühr Maschinentechniker HF: CHF 4'450.-,
Beitrag Wohnsitzkanton:
CHF 2'660.- = effektive Semestergebühr: CHF 1'790.-
- Semestergebühr Technische Kaufleute Abendkurs CHF 3'550.-,
Beitrag Wohnsitzkanton: CHF 1'890.- = effektive Semestergebühr: CHF 1'660.-
Zur Prüfung der Berechtigung müssen vor Studienbeginn verschiedene Formulare
ausgefüllt werden. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare
zusammen mit Ihrer Anmeldung. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob eine Unterstützung für
den von Ihnen gewählten Lehrgang am entsprechenden TEKO-Standort durch Ihren
Wohnsitzkanton vorgesehen ist. Die TEKO übernimmt eine erste Prüfung, die
Weiterleitung der eingereichten Dokumente an die entsprechenden Kantone sowie
die Verrechnung der finanziellen Beiträge.
Nachfolgend können Sie den Formularsatz herunterladen. Beachten
Sie die ergänzenden Bemerkungen auf den Seiten 3 bis 5! Bitte verwenden Sie
ausschliesslich diesen Formularsatz, da wir für eine korrekte Rückzahlung
ihre Angaben auf Seite 6 benötigen.
*Wichtig!
Basis für die Beitragszahlungen bilden ausschliesslich die interkantonale
Fachschulvereinbarung FSV und der darin integrierte Anhang (Stand: 30.4.2010
für das Schuljahr 2010/2011, einsehbar siehe Links unten). Diese Regelung tritt
für alle Semester- und Kursstarte der unterstützten Lehrgänge nach dem
1. August 2009 in Kraft.
Die auf der Web-Site der TEKO veröffentlichten Daten stellen lediglich einen
Auszug ohne Gewähr dar. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr
Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss FSV leistet, sowie die Zahlungsfristen
hat die TEKO keinen Einfluss.
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