|
Daten - Kosten |
|
News |
Kontakt |
Informationsanlässe |
Publikationen |
|
TEKO Allgemein
Höhere Fachschule für Technik HF
Nachdiplomstudien HF
Informatik- und Betriebs- wirtschaftsschule IBS
Handels- und Verwaltungsschule HVL
Managementausbildungen
Kurse - Workshops Firmenschulungen
Weiterführende Studien und spezielle Studienformen
Daten - Kosten
TEKO Luzern
TEKO Olten
TEKO Bern
TEKO Basel
Stipendien/Beiträge
Ferienordnung
Adressen - Anfragen
Anmelden
|
Stipendien/Beiträge Fachschulvereinbarung
Einige Kantone unterstützen die Weiterbildung ihrer Einwohner auf Stufe
Höhere Fachschule oder eidg. Fachausweis mit finanziellen Beiträgen. Ob und
in welcher Höhe Ihre gewählte Weiterbildung unterstützt wird, ist abhängig
davon, ob Ihr Wohnsitzkanton der interkantonalen Fachschulvereinbarung FSV
beigetreten ist und ob für Ihre gewählte Weiterbildung finanzielle Beiträge
vorgesehen sind. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie in den
letzten zwei Jahren ununterbrochen Ihren Wohnsitz hatten.
Gerne geben wir Ihnen an jedem unserer Standorte bekannt, welche Kantone
welche Lehrgänge mit welchem Betrag pro Semester finanziell unterstützen.
Neben den unmittelbaren Nachbarkantonen des jeweiligen TEKO-Standorts haben
unter Umständen auch andere Kantone die Zahlungsbereitschaft erklärt.
Beispiel (Kanton Luzern):
- Semestergebühr Maschinentechniker HF: CHF 4'750.-,
Beitrag Wohnsitzkanton:
CHF 2'660.- = effektive Semestergebühr: CHF 2'090.-
- Semestergebühr Technische Kaufleute Abendkurs CHF 3'750.-,
Beitrag Wohnsitzkanton: CHF 1'890.- = effektive Semestergebühr: CHF 1'860.-
Zur Prüfung der Berechtigung müssen vor Studienbeginn verschiedene Formulare
ausgefüllt werden. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare
zusammen mit Ihrer Anmeldung. Bitte prüfen Sie vorgängig, ob eine Unterstützung für
den von Ihnen gewählten Lehrgang am entsprechenden TEKO-Standort durch Ihren
Wohnsitzkanton vorgesehen ist. Der Link "Anhang" am Ende der Seite führt Sie
zur gewünschten Information. Die TEKO übernimmt eine erste Prüfung, die
Weiterleitung der eingereichten Dokumente an die entsprechenden Kantone sowie
die Verrechnung der finanziellen Beiträge.
Nachfolgend können Sie den Formularsatz herunterladen. Beachten
Sie die ergänzenden Bemerkungen auf den Seiten 3 bis 5!
*Wichtig!
Basis für die Beitragszahlungen bilden ausschliesslich die interkantonale
Fachschulvereinbarung FSV und der darin integrierte Anhang (Stand: 30.4.2010
für das Schuljahr 2011/2012, einsehbar unter nachfolgenden Links). Diese Regelung trat
für alle Semester- und Kursstarte der unterstützten Lehrgänge nach dem
1. August 2009 in Kraft.
Die auf der Web-Site der TEKO veröffentlichten Daten stellen lediglich einen
Auszug ohne Gewähr dar. Auf die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Ihr
Wohnsitzkanton einen Beitrag gemäss FSV leistet, sowie die Zahlungsfristen
hat die TEKO keinen Einfluss.
|
|